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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Des Hotel „Im Propstei-Vorwerk„ in Quedlinburg
vom 07.09.2007
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beherbergung in dem Hotel. Nach ihnen allein richtet sich der Inhalt dieses Auftrages, soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Auftragsbestätigung bzw. Ihr Bestätigungsschreiben anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die im Widerspruch zu diesem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
3. Für den lndividualgast(bis zu 6 Personen) gilt folgender Leerbettenausgleich:
bis 10Tg. vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
bis 5 Tg. vor Ankunft bis zu 30 % des vereinbarten Zimmerpreises
bis 1 Tg. vor Ankunft bis zu 50 % des vereinbarten Zimmerpreises
am Tag der Ankunft 80% des vereinbarten Zimmerpreises, wenn keine anderweitige Belegung erfolgen konnte
Für Buchungsaufträge von mehr als 10 Personen
(Gruppenarrangement) gilt folgender Leerbettenausgleich bzw. Umbestellungsfristen:
bis 20 Tg. vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
bis 10 Tg. vor Ankunft = bis zu 20 % des vereinbarten Zimmerpreises.
bis 3 Tg. vor Ankunft = bis zu 50 % des vereinbarten Zimmerpreises.
4. Für vereinbarte Sonderleistungen sowie die Vermittlung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit: 20 Teilnehmer (Räume bis 30 qm) = 3 Wochen
5. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.
6. Großveranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 10 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.
7. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermittler verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
8. Überschreitet der Zeitpunkt zwischen den Vertragsabschluß und Leistungserstellung 30 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen mit vorheriger Ankündigung vorzunehmen.
9. Alle Preisauszeichnungen und Vereinbarungen werden in Euro ausgewiesen.
10. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der vom Gast überlassenen Räume berechtigt den Vermittler zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
11. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
12. Mängel, welche Ihrerseits zu Reklamationen führen, müssen innerhalb einer Frist von 8 Tagen schriftlich bei der Geschäftsleitung angezeigt werden. Hierbei ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.
13. Rechte aus diesem Vertrag dürfen Sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht an Dritte abtreten oder verpfänden. Die Pflichten aus diesem Auftrag müssen Sie persönlich erfüllen. Eine Übertragung auf Dritte ist ohneunsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
14. Das Hotel tritt bei Vermittlung von Leistungen anderer Leistungspartnern grundsätzlich nie als Verantwortlicher, sondern lediglich als Vermittler auf. Vertragspartner sind stets Kunde und Leistungspartner.
15. Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag ist Quedlinburg, es sei denn, dass in diesem etwas anderes ausdrücklich schriftlich bestimmt worden ist.
16. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über das Zustandekommen und die Erfüllung dieses Vertrages ist Quedlinburg, soweit es sich um Verträge mit Vollkaufleuten handelt.
17. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ungültigen Bestimmung entspricht.
